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Propylenglykol (PG) - Lebensmittelzusatz - E1520

15,00 €

(17,85 € L)

Bruttopreis

Propylenglykol (PG) ist ein künstlicher, flüssiger Alkohol, der in der Lebensmittelindustrie als Feuchthaltemittel und Trägerstoff verwendet wird. Darüber hinaus dient es als Emulgator, um Öle und Wasser zu mischen. PG ist ziemlich ungefährlich und wird in der EU als unbedenklich eingestuft. Es kommt in verschiedenen Lebensmittelprodukten wie Kondensmilch, Margarine, Süßigkeiten und Backwaren vor.

Menge

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Propylenglykol (PG) ist ein künstlicher, flüssiger Alkohol, der in der Lebensmittelindustrie als Feuchthaltemittel und Trägerstoff verwendet wird. Darüber hinaus dient es als Emulgator, um Öle und Wasser zu mischen. PG ist ziemlich ungefährlich und wird in der EU als unbedenklich eingestuft. Es kommt in verschiedenen Lebensmittelprodukten wie Kondensmilch, Margarine, Süßigkeiten und Backwaren vor. Es sollte jedoch beachtet werden, dass bei sensiblen Personen gelegentlich negative Auswirkungen auf den Magen und Darm auftreten können. Deshalb ist es ratsam, die Verwendung von Propylenglykol einzuschränken und nicht in großen Mengen zu konsumieren.

Merkmale: Ein Zusatzstoff für Lebensmittel, klar wie Wasser, geschmacksneutral, vegan, von pharmazeutischer Qualität und in Apotheken registriert.

Verwendungszwecke: Trägerstoff für Aromen, Enzyme, Farbstoffe, Antioxidationsmittel für Speisen und Getränke, Konservierungsmittel und kosmetische Anwendungen.

Lieferumfang: Propylenglykol in ausgewählten Behältern. Geliefert in braunen PET-Flaschen. Hinweis zur Lagerung: Bitte bewahren Sie das Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt auf. Sonneneinstrahlung kann die Qualität des Produktes beeinträchtigen. Lagern Sie das Produkt an einem kühlen (Raumtemperatur) und trockenen Ort, um die Haltbarkeit zu gewährleisten. Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes müssen bei der Herstellung von Lebensmitteln für den Endverbraucher innerhalb der Europäischen Union die maximalen Dosierungen (VO(EG) Nr. 1333/2008 Art 4(2) i.V. m AnhangTeil 4) beachtet werden. Wenn sich aufgrund dieser Vorschriften für dasselbe Endprodukt mehrere Höchstdosierungen ergeben, gilt die niedrigste.

Speisen: maximal 3000mg (= 3 g) des Produktes pro kg Fertigspeise

Getränke: maximal 1000mg (= 1 g) des Produktes pro 1 Liter Fertiggetränk.

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